Umweltzonen in Frankreich
In Frankreich gibt es mittlerweile in mehreren Städten Umweltzonen (Zone à Circulation Restrainte – ZCR).
Die Umweltplakette, die sogenannte Crit’Air Vignette (offiziell „certificat qualité de l'air“) ist für in Frankreich zugelassene Fahrzeuge verpflichtend. Für ausländische, also auch deutsche, Fahrzeuge ist die Umweltplakette seit dem 01.02.2017 vorgeschrieben. Bußgelder für das Befahren von Umweltzonen ohne Umweltplakette werden gegenüber ausländischen Verkehrsteilnehmern seit dem 01.04.2017 verhängt.
Einführung weiterer Umweltzonen
Angesichts der Entwicklungen der letzten Monate dürfte mit der kurzfristigen Einführung neuer Umweltzonen in weiteren französischen Städten zu rechnen sein. Daher sollten sich Frankreichreisende unmittelbar vor Reiseantritt unbedingt über die dann aktuell geltende Lage in der betreffenden Region informieren und nach Möglichkeit rechtzeitig eine Crit’Air-Vignette erwerben.
Leitfaden zur Bestellung der Umweltplakette Download
Hier können Sie die Plakette bestellen.
Wer benötigt die französische Umweltplakette?
Jedes Fahrzeug, das eine französische Umweltzone befahren will, benötigt unbedingt eine Crit‘Air-Vignette. Ohne diese Umweltplakette dürfen die Umweltzonen nicht befahren werden, auch wenn das Fahrzeug die rechtlichen Voraussetzungen für deren Zuteilung erfüllen würde. In den sporadischen Umweltzonen gilt dies nur bei Umweltalarm.
Brauche ich die Umweltplakette in ganz Frankreich?
Nein, für Fahrten außerhalb der Umweltzonen ist in Frankreich keine Umweltplakette vorgeschrieben. Die Crit’Air-Vignette ist aber in allen französischen Umweltzonen einheitlich gültig.
Wird auch die deutsche Umweltplakette anerkannt?
Nein, die deutsche Umweltplakette ist nicht ausreichend, für das Befahren der französischen Umweltzonen ist zwingend eine französische Crit’Air-Vignette vorgeschrieben. Diese unterscheidet sich beispielsweise in der Einteilung und in den Farben von der deutschen Umweltplakette.
Welche Fahrzeuge bekommen eine französische Umweltplakette?
Die Crit’Air-Vignette erhalten auf Antrag PKW, die nach dem 31.12.1996 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurden, Motorräder, Trikes und leichte Quads mit erstmaliger Zulassung ab dem 01.06.2000 sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zGM, die nach dem 30.09.1997 erstmals zugelassen wurden.
Auch LKW und Busse mit erstmaliger Zulassung ab dem 01.10.2001 bekommen die Umweltplakette.
Älteren Fahrzeugen wird keine Umweltplakette zugeteilt, so dass diese die französischen Umweltzonen nicht befahren dürfen, sofern nicht eine lokal geltende Ausnahmeregelung greift.
Was gilt für Wohnmobile?
Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis 3,5 t werden wie PKW behandelt, schwerere Wohnmobile sind LKW gleichgestellt.
Gilt für deutsche Oldtimer eine Ausnahmeregelung?
Andere private Fahrzeuge können unter Umständen auch von der Pflicht einer Crit’Air Vignette befreit werden. Das kann in begründeten Einzelfällen auch Oldtimer, alte touristische Fahrzeuge, Pannendienste usw. betreffen. Für individuelle diesbezügliche Anfragen und Ersuchen sollten sich Betroffene direkt an die Polizeipräfektur in Paris wenden, die unter diesem
Link* kontaktiert werden kann.
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Welche Umweltplakette bekommt mein Fahrzeug?
Die Umweltplakette ist in sechs unterschiedliche Kategorien unterteilt, die durch unterschiedliche Plakettenfarben kenntlich gemacht sind.
Die konkret zuzuteilende Crit’Air-Vignette hängt von Ihrem Fahrzeugtyp, der Euro-Schadstoff-Norm und dem Datum der erstmaligen Zulassung zum Straßenverkehr ab.
Wie bekomme ich die Umweltplakette?
Die Crit’Air-Vignette kann ausschließlich online bestellt werden und ist auch für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge auf der offiziellen Internetseite des französischen Umweltministeriums unter https://www.certificat-air.gouv.fr* zu beziehen. Die Bestellung ist dort auch auf Deutsch möglich. Der Versand erfolgt per Post. Es gibt auch andere Anbieter bzw. Unternehmen, über die gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr eine Bestellung im Internet möglich ist.
*Durch Anklicken des Links werden Sie zur externen Internetseite weitergeleitet, die im Folgenden für die Seiteninhalte verantwortlich ist.
Was kostet die Umweltplakette?
Über die Homepage des französischen Umweltministeriums kostet die Umweltplakette 3,11 € zuzüglich Versandkosten. Bei Bestellung über andere Anbieter fallen meist deutlich höhere Kosten an.
Wie lange gilt die Umweltplakette?
Die französische Umweltplakette ist fahrzeugbezogen und gilt grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens muss allerdings eine neue Plakette beantragt und aufgeklebt werden.
Wie wird die Umweltplakette angebracht?
Wie bei der deutschen Umweltplakette erfolgt auch die Anbringung der französischen Crit’Air-Vignette durch Aufkleben auf der Innenseite der Windschutzscheibe.
Bei Motorrädern, Trikes und Quads, die keine Windschutzscheibe haben, sollte die Plakette deutlich sichtbar an einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teil aufgeklebt werden.
Welche Regionen sind betroffen?
Paris
- Welche Bereiche der Stadt Paris umfasst die Umweltzone?
Die Umweltzone der Stadt Paris umfasst den Stadtbereich innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique). Der Stadtautobahnring selbst ist nicht Bestandteil der Umweltzone.
- Wie ist die Umweltzone gekennzeichnet?
Die Pariser Umweltzone – Anfang und Ende – ist durch die nachfolgenden Verkehrszeichen gekennzeichnet. Gegebenenfalls können zeitliche oder fahrzeugbezogene Einschränkungen durch Zusatzzeichen angegeben sein.
- Welche Einschränkungen/Änderungen sind mit Einführung der Umweltzone verbunden?
In Paris besteht ein Fahrverbot für ältere PKW und Krafträder an Wochentagen (Montag bis Freitag) zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Das Fahrverbot gilt also nicht nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.
Für ältere LKW und Busse gilt das Fahrverbot dagegen generell von Montag bis Sonntag. - Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Von dem Fahrverbot sind seit dem 01.07.2016 alle Fahrzeuge umfasst, die keine oder nur eine graue Crit’Air-Vignette haben. Aber auch Fahrzeuge, die die Voraussetzungen für die Zuteilung der Umweltplakette erfüllen, unterliegen dem Fahrverbot, wenn keine Plakette aufgeklebt ist.
Laut Auskunft der Stadt Paris gelten die Regelungen der Umweltzone und Ausnahmen auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen. - Was gilt für Wohnmobile?
Wie bei der Zuteilung der Umweltplakette werden auch hier Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis 3,5 t wie PKW behandelt, während für schwerere Wohnmobile die Bestimmungen für LKW gelten.
- Wie erfolgt der Nachweis der Einfahrberechtigung?
Der Nachweis der Fahrberechtigung erfolgt ausschließlich durch die französische Umweltplakette, die an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht sein muss.
- Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot?
Für folgende Fahrzeuge ist eine Ausnahme von dem Fahrverbot vorgesehen:
- Einsatz- und Rettungsfahrzeuge (z. B. Polizei, Feuerwehr, Militär)
- Fahrzeuge von professionellen Umzugsunternehmen
- Fahrzeuge für die Belieferung der Pariser Lebensmittelmärkte
- Kühl- und Tankfahrzeuge
- Fahrzeuge älter als 30 Jahre, die zu kommerziellen oder touristischen Zwecken in Paris benutzt werden (z. B. Stadtrundfahrten) mit entsprechender polizeilicher Genehmigung
- Fahrzeuge mit dem Vermerk „Véhicule de collection“ (= Oldtimer) in der Zulassungsbescheinigung
- Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis
Weitere Ausnahmen (z. B. für besondere Veranstaltungen) können im Einzelfall bei der Präfektur der Stadt Paris beantragt werden. - Gilt auch für deutsche Oldtimer eine Ausnahmeregelung?
Bislang nicht. Für ausländische Oldtimer gibt es derzeit keine Ausnahme, eine solche ist nach unseren Informationen aktuell von den französischen Behörden auch nicht geplant. Bis auf weiteres gilt eine Ausnahme nur für französische Oldtimer mit einer Carte Grise de Collection (Vermerk "Vehicule de Collection").
- Sind Erweiterungen des Fahrverbots möglich?
Generell kann bei erhöhten Umweltwertn das Einfahrverbot sowohl zeitlich ausgedehnt als auch auf Fahrzeuge mit bestimmten Plakettenfarben erweitert werden. Hier ist auf die örtliche Beschilderung sowie auf Meldungen in den Medien und im Internet zu achten.
- Wie werden Verstöße geahndet?
Verstöße gegen das Einfahrverbot werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro für PKW und Motorräder geahndet. Bei LKW und Bussen beträgt das Bußgeld 135 Euro.
- Zusätzliche Umweltzone (ZPA) im Großraum Paris
Neben der oben dargestellten festen Umweltzone gibt es im Großraum Paris eine weitere, sporadische Umweltzone (Zone de Protection de l’Air – ZPA). Die ZPA betrifft die Metropolregion Paris und umfasst neben dem eigentlichen Stadtgebiet alle Vorstädte und Gemeinden innerhalb des Autobahnrings A86.
Hierbei handelt es sich um eine sporadische Umweltzone, in welcher bei Überschreitung bestimmter Luftverschmutzungsgrenzwerte und nach Ausrufen des sogenannten Luftverschmutzungsalarms temporäre Fahrverbote gelten.
Die Bekanntmachung der Fahrverbote erfolgt lediglich unmittelbar vor Verhängung. Deshalb sollte bei Fahrten im Großraum Paris unbedingt auf die örtlichen Bekanntgaben, z.B. durch elektronische Anzeigen, sowie auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden, um Kenntnis von einem eventuellen Umweltalarm und den damit verbundenen Beschränkungen zu erhalten.
Betroffen von den temporären Fahrverboten - welche ab dem 5. Tag des Erreichens der Luftverschmutzungsspitze angeordnet werden - sind praktisch alle Kraftfahrzeuge, insbesondere PKW, LKW, Busse, leichte Nutzfahrzeuge sowie Krafträder, Trikes und Quads, die nicht über die vorgeschriebene Crit’Air-Vignette verfügen. Da die innerstädtische ZCR von der größeren ZPA umschlossen wird, gelten bei Ausrufung des Umweltalarms in der ZPA eventuelle strengere Regelungen der ZPA dann auch in der ZCR.
Lyon
- Welche Gebiete sind von der Umweltzone Lyon betroffen?
Die Umwelt- bzw. Luftschutzzone gilt für den kompletten Großraum Lyon einschließlich des Gebiets der Stadt Villeurbanne. Allerdings sind nach unseren Informationen die Autobahnen A6, A7 und A42 sowie wenige wichtige Zufahrts- oder Verbindungsstraßen von dem Verbot ausgenommen.
- Welche Regelungen gelten im Großraum Lyon?
Hier handelt es sich um eine sporadische Umweltzone, d.h. sie gilt nicht dauerhaft, sondern nur bei Überschreiten vorgegebener Schadstoffgrenzwerte.
Bei Erreichen einer Luftverschmutzungsspitze gelten zwei Alarmstufen, die unterschiedliche Luftreinhaltungsmaßnahmen vorsehen. Nachdem die erste Alarmstufe ausgerufen wurde, gilt zunächst auf allen Straßen der Umweltzone eine um 20 km/h reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Dauert die Luftverschmutzungsspitze mehr als zwei Tage an, wird Alarmstufe zwei ausgerufen. Dann gilt ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, die nicht über eine Crit’Air-Vignette verfügen, selbst wenn sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Vignette erfüllen sollten.
Nach vier Tagen Luftverschmutzungsspitze gilt eine verschärfte Alarmstufe zwei und das Fahrverbot wird auf alle Kraftfahrzeuge mit Crit’Air-Vignette der Klassen 3 und 4 ausgeweitet.
Bei ausgelöstem Luftverschmutzungsalarm gelten die beschriebenen Einschränkungen auch für ausländische Fahrzeuge. - Wie erhalte ich Kenntnis von einem Luftverschmutzungsalarm und dem Fahrverbot?
Anders als in der dauerhaften, innerstädtischen Pariser Umweltzone gibt es im Großraum Lyon keine Kenntlichmachung durch entsprechende Beschilderung als Umweltzone. Daher muss hier auf die örtlichen Bekanntgaben, z.B. durch elektronische Anzeigen sowie auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
- Wie werden Verstöße geahndet?
Für Verstöße gegen die Plakettenpflicht und gegen geltende Verkehrsbeschränkungen werden Bußgelder zwischen 68 und 375 Euro verhängt.
Grenoble
- Welche Gebiete sind von der Umweltzone Grenoble betroffen?
Die Umwelt- bzw. Luftschutzzone gilt für den gesamten Großraum Grenoble einschließlich der umliegenden Gemeinden. Innerhalb dieser Zone sind auch die innerhalb der Zone gelegenen Autobahnabschnitte betroffen.
- Welche Regelungen gelten im Großraum Grenoble?
Grundsätzlich gilt auch im Großraum Grenoble eine sporadische Umweltzone, in der bei längerem Überschreiten vorgegebener Schadstoffgrenzwerte Fahrverbote gelten.
Ab dem zweiten Tag eines Luftverschmutzungsalarms gilt im gesamten Großraum eine allgemeine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten um 20 km/h auf Land- und Schnellstraßen sowie auf Autobahnen.
Ein Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge, die keine Crit’Air-Vignette (bis Klasse 5) besitzen, ab dem fünften Tag des Luftverschmutzungsalarms. Ab dem siebten Tag des Alarms wird das Fahrverbot auch auf Fahrzeuge mit Crit’Air-Klasse 4 und 5 erweitert. Außerdem werden dann vergünstigte Tickets sowohl für öffentliche Verkehrsmittel als auch für Park&Ride-Plätze angeboten, ab dem siebten Tag können die öffentlichen Verkehrsmittel im Großraum Grenoble sogar kostenlos genutzt werden.
Da der insbesondere maßgebliche fünfte Tag eines Luftverschmutzungsalarms seitens des zuständigen Präfekten des Départements von Amts wegen unterschiedlich festgelegt werden kann, sollte man zur Vermeidung von Schwierigkeiten wegen der damit verbundenen Unklarheiten für den Großraum Grenoble unbedingt eine Crit’Air-Vignette haben.
Daneben besteht im eigentlichen Stadtgebiet von Grenoble seit dem 01.01.2017 eine dauerhafte Umweltzone (ZCR). Diese gilt jedoch bislang nur für leichte Transporter, die vor dem 01.10.1997 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurden, sowie für LKW mit erstmaliger Zulassung vor dem 01.10.2001. Dies sind diejenigen Fahrzeuge der entsprechenden Klassen, die keine Crit’Air-Vignette erhalten, die zum Nachweis der Einfahrtsberechtigung dient.
PKW und sonstige zum Personentransport bestimmte Fahrzeuge sind von den Regelungen dieser zusätzlichen Umweltzone bislang nicht betroffen.
Die betroffenen leichten Nutzfahrzeuge und LKW dürfen die Umweltzone ganzjährig von Montag bis Freitag von 6 Uhr morgens bis 19 Uhr abends nicht befahren.
Die Regelungen sowohl für den Großraum Grenoble als auch für die innerstädtische Umweltzone gelten auch für ausländische Fahrzeuge. - Wie erhalte ich Kenntnis von einem Luftverschmutzungsalarm und dem Fahrverbot für den Großraum Grenoble?
Wird Luftverschmutzungsalarm für den Großraum Grenoble ausgerufen, erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe durch elektronische Anzeigen. Außerdem sollte auch hier auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Die innerstädtische Umweltzone (ZCR) wird wie in Paris durch entsprechende Beschilderung – gegebenenfalls mit Zusatzschildern – gekennzeichnet. - Wie werden Verstöße geahndet?
Verstöße gegen die Regelungen für den Großraum Grenoble werden mit einen Bußgeld zwischen 35 und 375 Euro geahndet. In der innerstädtischen Umweltzone kosten Verstöße ab 68 Euro.
Straßburg
- Welche Gebiete sind von der Umweltzone Straßburg betroffen?
Die Umwelt- bzw. Luftschutzzone gilt für den gesamten Großraum Straßburg und umfasst alle 33 umliegenden Gemeinden. Eine Detailkarte findet sich auf der Homepage der Stadt Straßburg (Eurométropole Strasbourg).
- Welche Regelungen gelten im Großraum Straßburg?
Grundsätzlich gilt auch im Großraum Straßburg eine sporadische Umweltzone, in der bei längerem Überschreiten der vorgegebenen Schadstoffgrenzwerte Fahrverbote gelten.
Ab dem zweiten Tag der Luftverschmutzungsspitze gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen in der Metropolregion Straßburg eine um 20 km/h reduzierte Geschwindigkeitsbeschränkung. Diese Reduzierung der Geschwindigkeitsbeschränkung wird am dritten Tag der Luftverschmutzungsspitze auf alle weiteren Straßen im Großraum ausgedehnt.
Ab dem vierten Tag der Luftverschmutzungsspitze dürfen in dem gesamten betroffenen Bereich nur noch Kraftfahrzeuge fahren, die mit einer Crit‘Air-Vignette der Klassen 0, 1, 2 und 3 ausgestattet sind. Fahrzeuge ohne Crit’Air-Vignette oder mit einer solchen der Klassen 4 und 5 dürfen dann nicht mehr fahren. Je nach örtlichen Gegebenheiten und dem konkreten Luftverschmutzungsniveau können die Beschränkungen gegebenenfalls ausgeweitet werden.
Die Regelungen betreffen alle Kraftfahrzeugarten. Bei ausgelöstem Luftverschmutzungsalarm gelten die beschriebenen Einschränkungen auch für ausländische Kraftahrzeuge. - Wie erhalte ich Kenntnis von einem Luftverschmutzungsalarm und dem Fahrverbot für den Großraum Straßburg ?
Wird Luftverschmutzungsalarm für den Großraum Straßburg ausgerufen, erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe durch elektronische Hinweisschilder. Außerdem sollte auch hier auf Meldungen in den lokalen Medien und im Internet geachtet werden.
- Wie werden Verstöße geahndet?
Für Verstöße gegen die Plakettenpflicht und gegen geltende Verkehrsbeschränkungen werden Bußgelder zwischen 68 und 375 Euro verhängt.
Lille & Toulouse
Auch für den Großraum Lille und für die Stadt Toulouse wurde jeweils die Einführung einer sporadischen Umweltzone beschlossen. In Lille ist der Bereich der Stadt und Umgebung umfasst, während in Toulouse der Teil des Stadtgebiets, welcher innerhalb des Stadtrings „Périphérique“ liegt, betroffen ist. Die Ringstraße selbst gehört jedoch nicht zur Umweltzone.
Im Hinblick auf die häufig kaum vorhersehbaren Luftverschmutzungsentwicklung sollte man für das Befahren der beiden Städte ab sofort ebenfalls unbedingt im Besitz einer Crit’Air-Vignette für sein Fahrzeug sein. Ab dem 2. Tag einer Luftverschmutzungsspitze gilt jeweils ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, die keine Crit’Air-Vignette besitzen, auch wenn sie die Voraussetzungen für die Zuteilung einer solchen Vignette erfüllen würden. Je nach Maß und Dauer der Luftverschmutzung kann das Fahrverbot auch auf Fahrzeuge mit Crit’Air-Vignette der Klassen 4 und 5 erweitert werden. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge.
Für Verstöße fallen Bußgelder zwischen 68 und 375 Euro an.
Derzeit wird zudem für das eigentliche Stadtgebiet Lille die zusätzliche Einführung einer festen Umweltzone (ZCR) diskutiert.