Umweltzonen in Frankreich


In Frankreich gibt es mittlerweile in mehreren Städten Umweltzonen (Zone à Circulation Restrainte – ZCR).

Die Umweltplakette, die sogenannte Crit’Air Vignette (offiziell „certificat qualité de l'air“) ist für in Frankreich zugelassene Fahrzeuge verpflichtend. Für ausländische, also auch deutsche, Fahrzeuge ist die Umweltplakette seit dem 01.02.2017 vorgeschrieben. Bußgelder für das Befahren von Umweltzonen ohne Umweltplakette werden gegenüber ausländischen Verkehrsteilnehmern seit dem 01.04.2017 verhängt.

Einführung weiterer Umweltzonen

Angesichts der Entwicklungen der letzten Monate dürfte mit der kurzfristigen Einführung neuer Umweltzonen in weiteren französischen Städten zu rechnen sein. Daher sollten sich Frankreichreisende unmittelbar vor Reiseantritt unbedingt über die dann aktuell geltende Lage in der betreffenden Region informieren und nach Möglichkeit rechtzeitig eine Crit’Air-Vignette erwerben.

Leitfaden zur Bestellung der Umweltplakette
Download

Hier können Sie die Plakette bestellen.

Wer benötigt die französische Umweltplakette?

Jedes Fahrzeug, das eine französische Umweltzone befahren will, benötigt unbedingt eine Crit‘Air-Vignette. Ohne diese Umweltplakette dürfen die Umweltzonen nicht befahren werden, auch wenn das Fahrzeug die rechtlichen Voraussetzungen für deren Zuteilung erfüllen würde. In den sporadischen Umweltzonen gilt dies nur bei Umweltalarm.

Brauche ich die Umweltplakette in ganz Frankreich?

Nein, für Fahrten außerhalb der Umweltzonen ist in Frankreich keine Umweltplakette vorgeschrieben. Die Crit’Air-Vignette ist aber in allen französischen Umweltzonen einheitlich gültig.

Wird auch die deutsche Umweltplakette anerkannt?

Nein, die deutsche Umweltplakette ist nicht ausreichend, für das Befahren der französischen Umweltzonen ist zwingend eine französische Crit’Air-Vignette vorgeschrieben. Diese unterscheidet sich beispielsweise in der Einteilung und in den Farben von der deutschen Umweltplakette.

Welche Fahrzeuge bekommen eine französische Umweltplakette?

Die Crit’Air-Vignette erhalten auf Antrag PKW, die nach dem 31.12.1996 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurden, Motorräder, Trikes und leichte Quads mit erstmaliger Zulassung ab dem 01.06.2000 sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zGM, die nach dem 30.09.1997 erstmals zugelassen wurden.

Auch LKW und Busse mit erstmaliger Zulassung ab dem 01.10.2001 bekommen die Umweltplakette.

Älteren Fahrzeugen wird keine Umweltplakette zugeteilt, so dass diese die französischen Umweltzonen nicht befahren dürfen, sofern nicht eine lokal geltende Ausnahmeregelung greift.

Was gilt für Wohnmobile?

Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis 3,5 t werden wie PKW behandelt, schwerere Wohnmobile sind LKW gleichgestellt.

Gilt für deutsche Oldtimer eine Ausnahmeregelung?

Andere private Fahrzeuge können unter Umständen auch von der Pflicht einer Crit’Air Vignette befreit werden. Das kann in begründeten Einzelfällen auch Oldtimer, alte touristische Fahrzeuge, Pannendienste usw. betreffen. Für individuelle diesbezügliche Anfragen und Ersuchen sollten sich Betroffene direkt an die Polizeipräfektur in Paris wenden, die unter diesem
Link* kontaktiert werden kann.

*Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet, die im Folgenden für den Inhalt verantwortlich ist.

Welche Umweltplakette bekommt mein Fahrzeug?

Die Umweltplakette ist in sechs unterschiedliche Kategorien unterteilt, die durch unterschiedliche Plakettenfarben kenntlich gemacht sind.

Die konkret zuzuteilende Crit’Air-Vignette hängt von Ihrem Fahrzeugtyp, der Euro-Schadstoff-Norm und dem Datum der erstmaligen Zulassung zum Straßenverkehr ab.

Wie bekomme ich die Umweltplakette?

Die Crit’Air-Vignette kann ausschließlich online bestellt werden und ist auch für nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge auf der offiziellen Internetseite des französischen Umweltministeriums unter https://www.certificat-air.gouv.fr* zu beziehen. Die Bestellung ist dort auch auf Deutsch möglich. Der Versand erfolgt per Post. Es gibt auch andere Anbieter bzw. Unternehmen, über die gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr eine Bestellung im Internet möglich ist.

*Durch Anklicken des Links werden Sie zur externen Internetseite weitergeleitet, die im Folgenden für die Seiteninhalte verantwortlich ist.

Was kostet die Umweltplakette?

Über die Homepage des französischen Umweltministeriums kostet die Umweltplakette 3,11 € zuzüglich Versandkosten. Bei Bestellung über andere Anbieter fallen meist deutlich höhere Kosten an.

Wie lange gilt die Umweltplakette?

Die französische Umweltplakette ist fahrzeugbezogen und gilt grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens muss allerdings eine neue Plakette beantragt und aufgeklebt werden.

Wie wird die Umweltplakette angebracht?

Wie bei der deutschen Umweltplakette erfolgt auch die Anbringung der französischen Crit’Air-Vignette durch Aufkleben auf der Innenseite der Windschutzscheibe.

Bei Motorrädern, Trikes und Quads, die keine Windschutzscheibe haben, sollte die Plakette deutlich sichtbar an einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teil aufgeklebt werden.

Welche Regionen sind betroffen?

Paris

  1. Welche Bereiche der Stadt Paris umfasst die Umweltzone?

    Die Umweltzone der Stadt Paris umfasst den Stadtbereich innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique). Der Stadtautobahnring selbst ist nicht Bestandteil der Umweltzone.

  2. Wie ist die Umweltzone gekennzeichnet?

    Die Pariser Umweltzone – Anfang und Ende – ist durch die nachfolgenden Verkehrszeichen gekennzeichnet. Gegebenenfalls können zeitliche oder fahrzeugbezogene Einschränkungen durch Zusatzzeichen angegeben sein.

  3. Welche Einschränkungen/Änderungen sind mit Einführung der Umweltzone verbunden?

    In Paris besteht ein Fahrverbot für ältere PKW und Krafträder an Wochentagen (Montag bis Freitag) zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Das Fahrverbot gilt also nicht nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

    Für ältere LKW und Busse gilt das Fahrverbot dagegen generell von Montag bis Sonntag.

  4. Welche Fahrzeuge sind betroffen?

    Von dem Fahrverbot sind seit dem 01.07.2016 alle Fahrzeuge umfasst, die keine oder nur eine graue Crit’Air-Vignette haben. Aber auch Fahrzeuge, die die Voraussetzungen für die Zuteilung der Umweltplakette erfüllen, unterliegen dem Fahrverbot, wenn keine Plakette aufgeklebt ist.
    Laut Auskunft der Stadt Paris gelten die Regelungen der Umweltzone und Ausnahmen auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.

  5. Was gilt für Wohnmobile?

    Wie bei der Zuteilung der Umweltplakette werden auch hier Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis 3,5 t wie PKW behandelt, während für schwerere Wohnmobile die Bestimmungen für LKW gelten.

  6. Wie erfolgt der Nachweis der Einfahrberechtigung?

    Der Nachweis der Fahrberechtigung erfolgt ausschließlich durch die französische Umweltplakette, die an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht sein muss.

  7. Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot?

    Für folgende Fahrzeuge ist eine Ausnahme von dem Fahrverbot vorgesehen:

    - Einsatz- und Rettungsfahrzeuge (z. B. Polizei, Feuerwehr, Militär)
    - Fahrzeuge von professionellen Umzugsunternehmen
    - Fahrzeuge für die Belieferung der Pariser Lebensmittelmärkte
    - Kühl- und Tankfahrzeuge
    - Fahrzeuge älter als 30 Jahre, die zu kommerziellen oder touristischen Zwecken in Paris benutzt werden (z. B. Stadtrundfahrten) mit entsprechender polizeilicher Genehmigung
    - Fahrzeuge mit dem Vermerk „Véhicule de collection“ (= Oldtimer) in der Zulassungsbescheinigung
    - Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis

    Weitere Ausnahmen (z. B. für besondere Veranstaltungen) können im Einzelfall bei der Präfektur der Stadt Paris beantragt werden.

  8. Gilt auch für deutsche Oldtimer eine Ausnahmeregelung?

    Bislang nicht. Für ausländische Oldtimer gibt es derzeit keine Ausnahme, eine solche ist nach unseren Informationen aktuell von den französischen Behörden auch nicht geplant. Bis auf weiteres gilt eine Ausnahme nur für französische Oldtimer mit einer Carte Grise de Collection (Vermerk "Vehicule de Collection").

  9. Sind Erweiterungen des Fahrverbots möglich?

    Generell kann bei erhöhten Umweltwertn das Einfahrverbot sowohl zeitlich ausgedehnt als auch auf Fahrzeuge mit bestimmten Plakettenfarben erweitert werden. Hier ist auf die örtliche Beschilderung sowie auf Meldungen in den Medien und im Internet zu achten.

  10. Wie werden Verstöße geahndet?

    Verstöße gegen das Einfahrverbot werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro für PKW und Motorräder geahndet. Bei LKW und Bussen beträgt das Bußgeld 135 Euro.

  11. Zusätzliche Umweltzone (ZPA) im Großraum Paris

    Neben der oben dargestellten festen Umweltzone gibt es im Großraum Paris eine weitere, sporadische Umweltzone (Zone de Protection de l’Air – ZPA). Die ZPA betrifft die Metropolregion Paris und umfasst neben dem eigentlichen Stadtgebiet alle Vorstädte und Gemeinden innerhalb des Autobahnrings A86.

    Hierbei handelt es sich um eine sporadische Umweltzone, in welcher bei Überschreitung bestimmter Luftverschmutzungsgrenzwerte und nach Ausrufen des sogenannten Luftverschmutzungsalarms temporäre Fahrverbote gelten.

    Die Bekanntmachung der Fahrverbote erfolgt lediglich unmittelbar vor Verhängung. Deshalb sollte bei Fahrten im Großraum Paris unbedingt auf die örtlichen Bekanntgaben, z.B. durch elektronische Anzeigen, sowie auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden, um Kenntnis von einem eventuellen Umweltalarm und den damit verbundenen Beschränkungen zu erhalten.

    Betroffen von den temporären Fahrverboten - welche ab dem 5. Tag des Erreichens der Luftverschmutzungsspitze angeordnet werden - sind praktisch alle Kraftfahrzeuge, insbesondere PKW, LKW, Busse, leichte Nutzfahrzeuge sowie Krafträder, Trikes und Quads, die nicht über die vorgeschriebene Crit’Air-Vignette verfügen. Da die innerstädtische ZCR von der größeren ZPA umschlossen wird, gelten bei Ausrufung des Umweltalarms in der ZPA eventuelle strengere Regelungen der ZPA dann auch in der ZCR.

 

Wenn Sie noch Fragen haben senden Sie uns eine Email.

 Email senden

Newsletter An-/ Abmeldung

Wenn Sie zukünftig kein Angebot von uns mehr verpassen möchten melden Sie sich für unseren Newsletter an.

zur An- / Abmeldung

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 09.00 - 18.00 Uhr
Sa.: 09.00 - 16.00 Uhr

Charlottenburger Chaussee 3
13597 Berlin
030 / 23 58 75 70

FacebookTwitter